Dr. iur. h.c. Gerhard Strate

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Helmut Rittstieg

11.8.1939   -   19.4.2002

Helmut Rittstieg ist tot. Er war den Minderheiten ein Fürsprecher, den Nachdenklichen ein Vordenker, den Mutigen ein Mitstreiter.

Seinen Studenten war er ein begnadeter Lehrer: Noch im Oktober, wenige Tage nach den ersten militärischen Einsätzen amerikanischer und englischer Streitkräfte gegen das afghanische Taliban-Regime, hielt er auf Bitten des Fachschaftsrats eine Vorlesung über „Völkerrecht und Terror“. Der nur einen Tag zuvor auf handgemalten Plakaten und von Mund zu Mund bekanntgemachte Vortrag füllte nicht nur alle Sitzplätze, auch jede Treppenstufe des Hörsaals. Die Atmosphäre dieser Veranstaltung wird für alle Zuhörer unvergesslich bleiben: Da stand vor ihnen ein schmächtiger, fast kleiner Mann, der sich auf dem Podium mit emphatischer Motorik hin- und herbewegte, dessen kräftiger sonorer Stimme alle geräuschlos folgten. Niemand ging vorzeitig. Nach anderthalb Stunden verabschiedeten sich alle von ihrem Professor mit Applaus, zum Teil stehend. Er hatte ihnen gegeben, was sie in jenen Wochen nicht zu hören bekamen: Aufklärung. Historische und politische Analyse, verbunden mit einer prinzipienfesten Erläuterung völkerrechtlicher Grundsätze, alles ganz und gar durchdrungen von dem kantischen Impetus des „sapere aude“ – habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen.

Das hat Helmut Rittstieg stets getan. Der akademische Betrieb hat es ihm nicht immer gedankt. Seine sowohl rechts- als auch sozialhistorisch angelegte Studie über „Eigentum als Verfassungsproblem“ wurde 1973 auf Betreiben eines damals das Wort führenden Staatsrechtlers nicht als Habilitationsschrift am Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Hamburg akzeptiert. Es war für das wissenschaftliche Wirken Helmut Rittstiegs sicherlich ein Segen, dass er und andere seiner Kollegen an dem 1977 neu gegründeten Fachbereich Rechtswissenschaften II, der die einstufige Juristenausbildung umsetzte, eine Stätte unabhängiger Denkungsart aufbauen konnten. Die Stromlinie herrschender Meinungen fand dort kein Flussbett, stattdessen wurde die Wissenschaft ums Recht mit dem Bestreben verbunden, die Probleme der Gesellschaft, in der sich das Regelwerk des Rechts entfalten soll, in den Blick zu bekommen.

Aus diesem Anliegen heraus hatte Helmut Rittstieg auch die Idee, einen „Informationsbrief Ausländerrecht“ zu veröffentlichen. Schon in der Präambel zur ersten im Buchsatz gedruckten Ausgabe (die ersten drei Hefte erschienen noch mit Schreibmaschine getippt im Offsetdruck) konstatierte er eine faktisch vollzogene Einwanderung durch die dauernde und rechtlich abgesicherte Anwesenheit von (damals) über vier Millionen ausländischen Einwohnern. Er konstatierte die partielle Blindheit der Politik und Administration gegenüber den sozialen Problemen und Folgewirkungen einer solchen Situation. Angesichts der strukturell bedingten Schwierigkeiten des politischen Systems und der Verwaltung, im Ausländerbereich konstruktive Lösungen zu finden, komme der Judikative eine besondere Bedeutung zu. Wo politische Entscheidungen ausbleiben, gewinne die judizielle Auseinandersetzung um die inhaltliche Präzisierung von unbestimmten Rechtsbegriffen und Ermessensermächtigungen und die Anwendung von Grundrechten einschließlich internationaler Menschenrechtsverbürgungen an Gewicht. Sie zu dokumentieren und auch durch die Auswahl und Kommentierung der Entscheidungen zu beeinflussen, war das wesentliche Anliegen dieser Zeitschrift. Hierbei hat Helmut Rittstieg Unermeßliches geleistet. Zugleich hat er immer wieder auch rechtspolitisch Stellung bezogen, so beispielhaft in dem noch im letzten Jahr veröffentlichten Beitrag über „Staatsangehörigkeit, deutsche Leitkultur und die deutsch-türkischen Beziehungen“. Dabei kritisierte er vor allem den in der politischen Mitte und der Rechten fortwirkenden ethnischen Nationalismus, der sich in dem Selbstbetrug der Gastarbeiterpolitik manifestierte, dessen unterschwelligen Einfluß er aber auch auf der linken Seite des politischen Spektrums – in der Überhöhung der „kulturellen Identität“ von Einwanderern und dem Leitbild der multi-kulturellen Gesellschaft – ausmachte.

Noch bei unserem letzten Zusammentreffen und Abschiednehmen sprach er davon, wie nachhaltig ihm das Schicksal dieser Zeitschrift am Herzen liege, wie sehr er deren Herausgabe und Gestaltung als Teil seiner Lebensleistung begreife. Einen Tag später, am 28.2.2002, ist er – unter Anspannung aller Kräfte eines durch schwere Krankheit schwach gewordenen Körpers – von Hamburg nach Graz übergesiedelt, dorthin zurück, wo er in den sechziger Jahren seine liebe Frau kennengelernt hatte. Er wollte dort mit ihr – Heidi Rittstieg – einen neuen Lebensmittelpunkt begründen. Er starb sieben Wochen später im Kreis seiner Familie. Die Trauerfeier am 29.4.2002 war überstrahlt von der milden Frühlingssonne der Steiermark. Es hätte Helmut Rittstieg gefallen.

Gerhard Strate

Veröffentlicht in InfAuslR (Informationsbrief Ausländerrecht) 2002, 221.

 

 
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