Wir sind Rechtsanwälte.
Als solche sind wir ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Wir üben einen freien Beruf aus. Unsere Tätigkeit ist kein Gewerbe. Diese schmalen, aber gewichtigen Vorgaben, wie sie kurz und bündig in den Eingangsbestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung niedergelegt sind, bestimmen unsere tägliche Arbeit. >>
Kanzlei
Als Rechtsanwälte beraten und vertreten wir unsere Mandanten vorrangig in allen Bereichen des Strafrechts, insbesondere im Revisionsrecht. Zudem konzentrieren wir uns auf Verfassungsbeschwerdeverfahren, die aus unterschiedlichen Rechtsbereichen erwachsen. Wir bieten unseren Mandanten Konsequenz, Durchsetzungsstärke und Erfahrung in der Verteidigung. In engem Austausch mit unseren Mandanten erarbeiten wir individuelle und zu Ende gedachte Lösungen zur Verwirklichung ihrer Interessen.
Rechtsanwälte
Wir bilden ein schlagkräftiges Anwaltsteam mit hoher Expertise und großer Erfahrung im Straf- und Verfassungsrecht. Im Zentrum unserer Tätigkeit steht die persönliche und individuelle Beratung und Vertretung unserer Mandanten. Unser Anspruch ist, in jedem Mandat die genaue Arbeit im sachlichen Detail mit wissenschaftlicher Gründlichkeit in der rechtlichen Beurteilung zu verbinden.
Dokumentation
Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht verbietet es uns, über die von uns bearbeiteten Verfahren zu berichten. In Ausnahmefällen – wo es das Interesse des Mandanten erfordert und seine Zustimmung vorliegt – veröffentlichen wir aus einzelnen Verfahren Dokumente, um deren Gang nachvollziehbar zu machen.
Fachzeitschrift HRRS
HRRS ist eine im Jahr 1999 von Gerhard Strate mitbegründete und seitdem von ihm finanzierte sowie herausgegebene juristische Online-Fachzeitschrift. Das Akronym HRRS steht für HöchstRichterliche Rechtsprechung im Strafrecht. Sie ist Teil des Internetangebots hrr-strafrecht.de, das seinen Nutzern einen unentgeltlichen Zugang zur höchstrichterlichen Rechtsprechung im Strafrecht bietet.