Wir sind Rechtsanwälte.

Als solche sind wir ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Wir üben einen freien Beruf aus. Unsere Tätigkeit ist kein Gewerbe. Diese schmalen, aber gewichtigen Vorgaben, wie sie kurz und bündig in den Eingangsbestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung niedergelegt sind, bestimmen unsere tägliche Arbeit.

Wir lassen uns dabei auch leiten von den Ideen, die den Kampf um die ‚freie Advokatur’ vor mehr als 150 Jahren geprägt haben: Die Inspiration der Rechtsanwälte stehe „in enger Verbindung mit der Verwirklichung des Rechts als der höchsten Aufgabe des Staates. Darum kann ihre Tätigkeit nicht bloß auf Angebot und Nachfrage beruhen. Der Advokat kann, soll und will nicht jede Sache übernehmen, nicht jede Arbeit nach Bestellung ausführen. Er ist und bleibt ein Diener des Rechts, und dieser Dienst für eine höhere Idee legt ihm Vorbedingungen und Beschränkungen auf, die der fungiblen Arbeit fremd sind. Der Gelderwerb kann der Advokatur niemals Selbstzweck sein.“ – so Rudolf von Gneist in seiner 1867 erschienenen Streitschrift für die ‚Freie Advokatur’.

Wir bekräftigen diese Ideen und rechtlichen Vorgaben so akzentuiert, weil die anwaltliche Unabhängigkeit Voraussetzung für die Durchsetzung der Rechte des Einzelnen und für den Schutz der Freiheitsgarantien unserer Verfassung ist. Um es zu wiederholen: Wir sind Rechtsanwälte – und dies mit der Betonung auf der ersten Silbe.

Wir sind Rechtsanwälte.

Als solche sind wir ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Wir üben einen freien Beruf aus. Unsere Tätigkeit ist kein Gewerbe. Diese schmalen, aber gewichtigen Vorgaben, wie sie kurz und bündig in den Eingangsbestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung niedergelegt sind, bestimmen unsere tägliche Arbeit. >>

Kanzlei

Als Rechtsanwälte beraten und vertreten wir unsere Mandanten vorrangig in allen Bereichen des Strafrechts, insbesondere im Revisionsrecht. Zudem konzentrieren wir uns auf Verfassungsbeschwerdeverfahren, die aus unterschiedlichen Rechtsbereichen erwachsen. Wir bieten unseren Mandanten Konsequenz, Durchsetzungsstärke und Erfahrung in der Verteidigung. In engem Austausch mit unseren Mandanten erarbeiten wir individuelle und zu Ende gedachte Lösungen zur Verwirklichung ihrer Interessen.

Rechtsanwälte

Wir bilden ein schlagkräftiges Anwaltsteam mit hoher Expertise und großer Erfahrung im Straf- und Verfassungsrecht. Im Zentrum unserer Tätigkeit steht die persönliche und individuelle Beratung und Vertretung unserer Mandanten. Unser Anspruch ist, in jedem Mandat die genaue Arbeit im sachlichen Detail mit wissenschaftlicher Gründlichkeit in der rechtlichen Beurteilung zu verbinden.

Dokumentation

Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht verbietet es uns, über die von uns bearbeiteten Verfahren zu berichten. In Ausnahmefällen – wo es das Interesse des Mandanten erfordert und seine Zustimmung vorliegt – veröffentlichen wir aus einzelnen Verfahren Dokumente, um deren Gang nachvollziehbar zu machen.

Fachzeitschrift HRRS

HRRS ist eine im Jahr 1999 von Gerhard Strate mitbegründete und seitdem von ihm finanzierte sowie herausgegebene juristische Online-Fachzeitschrift. Das Akronym HRRS steht für HöchstRichterliche Rechtsprechung im Strafrecht. Sie ist Teil des Internetangebots hrr-strafrecht.de, das seinen Nutzern einen unentgeltlichen Zugang zur höchstrichterlichen Rechtsprechung im Strafrecht bietet.