Wir konzentrieren uns auf die Beratung und Vertretung in strafrechtlichen und verfassungsrechtlichen Mandaten.

Strafrecht

In strafrechtlichen Mandaten vertreten wir unsere Auftraggeber in allen Stadien des Verfahrens, gegenüber der Staatsanwaltschaft und vor Gericht. Soweit dies erforderlich ist, erstreckt sich unser Einsatz über mehrere Instanzen hinweg.

Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet das Revisionsrecht. Die herausragende Expertise unserer Anwälte im Verfahrensrecht kommt der Verteidigung unserer Mandanten im Ermittlungsverfahren wie auch in der Instanz in gleicher Weise zugute.

Unsere Mandate spielen sowohl in den Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts als auch im allgemeinen Strafrecht. Sofern fundierte Kenntnisse anderer Rechtsgebiete für die Interessenvertretung unserer Mandanten erforderlich sind, arbeiten wir uns in diese kurzfristig ein. Im Einzelfall ziehen wir spezialisierte Anwälte oder Steuerberater hinzu. Wir beraten und vertreten zudem in außerstrafrechtlichen Mandaten mit strafrechtlichem Einschlag.

Komplexe Verfahren sind unser Alltag. Die fachliche Qualifikation unserer Anwälte und ihre langjährige Erfahrung in Prozessen und dem Umgang mit den Verfolgungsbehörden ermöglichen es uns, für unsere Mandanten auch in vermeintlich aussichtslosen Situationen kreative Lösungswege zu beschreiten und dabei Übersicht und Augenmaß zu bewahren.

Strafrechtliche Vorwürfe gehen mit erheblichen Belastungen für die Betroffenen einher. Wir beraten und begleiten unsere Mandanten auch im Hinblick auf die wirtschaftlichen, beruflichen und persönlichen Folgen der Strafverfolgung. Das gilt auch für die Vermeidung von Öffentlichkeit. Sofern Vorwürfe öffentlich bekannt sind, beraten wir unsere Mandanten auch im Umgang mit den Medien.

Verfassungsrecht

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Vertretung in Verfassungsrechtsstreitigkeiten. Unsere verfassungsrechtlichen Mandate entstammen unterschiedlichen Rechtsbereichen. Verfassungsbeschwerden aus dem Bereich des Strafrechts richten sich insbesondere gegen Verurteilungen, Entscheidungen in Haft- und Vollstreckungssachen sowie im Einzelfall gegen gesetzliche Regelungen. Verfassungsrechtliche Mandate aus anderen Rechtsbereichen betreffen vor allem die Anfechtung hoheitlicher Einzelentscheidungen oder haben ihren Ursprung im Staatsorganisationsrecht.

Reichweite

Der Standort unseres Büros ist Hamburg. Für unsere Mandanten sind wir bundesweit tätig. Darüber hinaus beraten wir in grenzüberschreitenden Mandaten. Unsere Mandanten vertreten wir auch im Bereich der internationalen Rechtshilfe.

Was uns auszeichnet

Durch die Gespräche mit dem Mandanten und sorgfältige Lektüre der Ermittlungsakten verschaffen wir uns möglichst frühzeitig ein vollständiges Bild des dem strafrechtlichen Vorwurf zugrunde liegenden Sachverhalts. Wir legen hierbei großen Wert darauf, nicht nur die Stärken, sondern auch die Schwächen der eigenen Verteidigungsposition exakt zu bestimmen, um dem Mandanten eine seriöse Risikoeinschätzung für das weitere Vorgehen zu ermöglichen.

Den so ermittelten Sachverhalt unterwerfen wir einer an wissenschaftlichen Maßstäben ausgerichteten rechtlichen Bewertung, wobei unsere Bibliothek es zulässt, die volle Bandbreite aller höchstrichterlichen Entscheidungen vom Oktober 1879 bis heute zugrunde zu legen. Diese Arbeitsweise gilt natürlich in gleicher Weise, wenn wir Mandate in verfassungsrechtlichen und nahestehenden Rechtsgebieten bearbeiten. In den Schriftsätzen, die unsere Kanzlei verlassen, gibt es keine Redundanzen. Wir füllen keine Seiten mit überflüssigem Text. Unser Bestreben ist stets eine pointierte und überzeugungsstarke Sprache.

Selbstverständnis

Die Kanzlei Strate und Ventzke existiert seit 1985. Seitdem beteiligen sich unsere Anwälte mit Veröffentlichungen und Vorträgen aktiv an aktuellen juristischen als auch rechtspolitischen Auseinandersetzungen. Unsere Leitlinie ist hierbei, die Freiheitsgarantien unserer Verfassung gegen ihre schleichende Aufzehrung durch tagespolitischen Opportunismus sowohl auf Seiten der Justiz als auch auf Seiten des Gesetzgebers zu verteidigen.