
Alexandra Rieckmann
Alexandra Rieckmann ist unserer Kanzlei bereits seit 2016 verbunden. Sie studierte Jura an der Universität Hamburg mit dem Schwerpunkt Völker- und Europarecht. Währenddessen arbeitete sie bei uns als wissenschaftliche Mitarbeiterin. Nach ihrem ersten Staatsexamen durchlief sie das Referendariat mit dem Schwerpunkt Strafrecht und fand nach erfolgreichem Abschluss des zweiten Staatsexamens im Dezember 2023 den direkten Weg zu uns in die Kanzlei. Sie arbeitet seit Mai 2024 bei uns als Rechtsanwältin.
Seither hat sie verschiedene Verteidigungsmandate in unterschiedlichen Bereichen des Strafrechts und Wirtschaftsstrafrecht bearbeitet. Ein Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt dabei unter anderem bei der Ausgestaltung von Verfassungsbeschwerden sowie Mandaten mit europa- und völkerrechtlichen Bezügen.
Zuletzt konnte sie gemeinsam mit unserem Kollegen Johannes Rauwald einen Erfolg vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht verzeichnen (5 Ws 5/25 Vollz). In dem Fall ging es um einen in der Maßregel untergebrachten Mandanten, dem aufgrund absprachewidrigen Verhaltens sämtliche Lockerungen durch die Vollzugsanstalt widerrufen wurden. Der 5. Strafsenat erklärte auf die eingelegte Rechtsbeschwerde hin den Widerruf der begleiteten Lockerungen als rechtswidrig, da die Behörde es unterlassen hatte, nach der jeweils lockerungsspezifischen Gefahrenprognose zu differenzieren.