Klaus-Ulrich Ventzke

Klaus-Ulrich Ventzke ist seit 1985 Rechtsanwalt. Er ist aufgrund einer Vielzahl erfolgreicher Revisionen beim Bundesgerichtshof und wissenschaftlicher Aufsätze herausragender Kenner des Revisionsrechts.

Er ist Mitglied im Beirat der Zeitschrift „Strafverteidiger“. Zudem war er langjährig – von 1999 bis 2012 – Mitglied des II. Senats des Anwaltsgerichtshofs in der Freien und Hansestadt Hamburg, davon die letzten acht Jahre seiner Amtszeit als Vorsitzender des Senats. Seit 2001 ist er Mitglied des Gemeinsamen Prüfungsamtes der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein für die zweite Staatsprüfung für Juristen.
Er war im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 30.04.2022 Mitglied des Ausschusses Strafprozessrecht der Bundesrechtsanwaltskammer.