Dr. iur. h.c. Gerhard Strate

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Kein Mann für alle Fälle: Der Strafverteidiger Gerhard Strate

von Klaus Stein
Frankfurter Allgemeine Magazin, 21. Februar 1997, Heft 886, Seite 40 ff.

Wenn der Strafverteidiger Gerhard Strate, dessen Spezialität Revisionen und Wiederaufnahmeverfahren sind, ins Erzählen kommt, wird es natürlich oft eine Art Kriminalroman, in verkehrter Perspektive allerdings: Der Krimi endet nicht mit der Aufklärung des Falls und der Überführung des Täters, sondern mit Zweifeln an der Schuld des Angeklagten oder des Verurteilten und in Ungewißheit über den Hergang der Tat, kurz: in der, manchmal schwer erträglichen, Unaufgeklärtheit.

Zum Beispiel der Fall des Mandanten, der wegen Rauschgiftschmuggels zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt war. Die dem Urteil zugrundeliegende Tatversion erschien in sich schlüssig, es gab einen Zeugen, der auf die Strafkammer einen uneingeschränkt glaubwürdigen Eindruck machte, und außerdem hatte der Verurteilte vorher mindestens einmal einen ähnlichen Haschisch-Transport organisiert. Der war zwar nicht Gegenstand des Verfahrens, aber die Unschuldsvermutung wird durch eine einschlägige Vergangenheit ja nicht gerade gestärkt. Schließlich ist der Mensch ein Gewohnheitstier, sind wir alle, auf unsere mehr oder weniger harmlose Art, Wiederholungstäter. Ein klarer Fall also?

Nicht für Strate. In mühsamer Kleinarbeit gelingt es ihm, „neue Tatsachen und Beweismittel“, wie es im Juristendeutsch heißt, zu entdecken, die zeigen, daß wesentliche Feststellungen des Gerichts unrichtig sind und die runde Geschichte, zu der sich diese Annahmen, wie man jetzt sagen muß, fügen, allenfalls den Titel einer freien Variation über einige Motive aus der Wirklichkeit verdient. Nur soviel vielleicht: In der Nähe von Kiel treibt Strate das inzwischen weiterverkaufte Wohnmobil auf, in dem das Haschisch (fast zweihundert Kilo) versteckt gewesen sein soll, und in Helsinki macht er den Container ausfindig, in dem das Wohnmobil angeblich nach Deutschland eingeführt wurde. Was folgt ist eine vergleichende Beweisprüfung mit dem Bandmaß, und sie ergibt, daß der Wohnwagen gar nicht in den Container hineinpaßt.

Fazit; So wie es gewesen sein soll, kann es nicht gewesen sein. Was tatsächlich passiert ist, bleibtunklar: Strafverteidiger konstruieren keine Geschichten, sie zerpflücken sie. Wie Literaturkritiker, denen sie in vielen ähneln. Oder wie die Verteidiger im Fußball, die nicht das eigene Spiel machen, sondern das des Gegners zerstören. Ein Berufsbild ex negativo. Daher der Vorbehalt, die Reserve des Publikums.

Strate erzählt die Geschichte vom Wohnmobil und dem Container, die so schlecht zusammenpassten, daß sein Mandant aus der Haft entlassen werden mußte, nicht etwa triumphierend (aber auch nicht „zurückhaltend“, wie ihn die Presse gern charakterisiert; denn er empfindet diese Art von Siegestrunkenheit oder auftrumpfendem Stolz offenbar gar nicht; aber gut, der Fall liegt auch Jahre zurück), sondern amüsiert. Distanz, Professionalität spricht aus dieser Amüsiertheit und zugleich die Wärme einer milden Grundstimmung, Liebe – wenn der hohe Ton erlaubt ist – zur Wirklichkeit, die ziemlich vorbehaltlos ist, weil sie auf der Überzeugung beruht, daß sich, auch wenn es einmal eng wird, schon noch ein Ausweg, ein Schlupfloch finden wird. Gewitztheit, und nicht nur die eigene, gilt Strate viel.

Wir sitzen im Besucher- und Entspannungserker des Arbeitszimmers. Neben dem Klavier, das er nur quartalsweise spielt und das dann monatelang unberührt bleibt, wie er sagt, lehnen in der Ecke die Bögen und Köcher des Hobbyschützen Strate. Auch das Bogenschießen spielt er aber sofort herunter und erzählt, daß ein Kollege, den er dafür begeistert habe, inzwischen einem Verein beigetreten sei, er selbst aber, weil er nicht gern regelmäßige Termine habe, weiterhin nur nach Lust und Laune im schmalen Garten hinterm Haus auf die Scheibe ziele. Überhaupt stellt sich im Laufe des Gesprächs rasch heraus, daß er in allem, was nicht die Juristerei betrifft, ein „flaches Profil“ schätzt. Einem Reporter, der ihn danach fragte, wie man ihn denn beschreiben könne, hat er einmal geantwortet: „Am besten gar nicht.“ Nichtstilisierung als Stilprinzip. Nicht mal das Rauchen benutzt Strate zur Selbstdarstellung: Er raucht nicht Pfeife, Zigarre oder Zigarillo, sondern einfach Zigaretten. Und auch das nur maßvoll, so daß er nicht einmal ein richtiger Zigarettenraucher ist. Um fit zu bleiben, joggt er, wenn die Termine es zulassen, morgens an der Alster, die nicht weit entfernt ist. Aber nicht in einem der feinen und schicken Quartiere direkt an der Alster steht die Gründerzeitvilla, in der Strate arbeitet und mit Frau und Sohn auch wohnt, sondern an der quirligen, etwas vulgären Grindelallee, am Rande von Hamburgs Universitätsviertel, wo schon der fliegende Wechsel von einer Studentengeneration zur nächsten dafür sorgt, daß die Zeit nicht stehenbleibt und hanseatisch eindickt. Das wäre auch nicht Strates Milieu.

Aufgewachsen ist er in der Kleinstadt Schwarzenbek am Rand des Sachsenwalds: fünfziger Jahre, kleinbürgerliche Verhältnisse, keine besonderen Vorkommnisse. Gymnasiumsbesuch, als Fahrschüler, in Geesthacht an der Elbe. Beide Orte liegen im Einzugsbereich von Hamburg, wo Strate dann auch studierte. Auf die Schulzeit angesprochen, zitiert er aus dem Kopf ein Grundschulzeugnis, das ihm zwar gute Leistungen bescheinigte, aber auch die Anmerkung enthielt, daß er oft unaufmerksam und verträumt gewesen sei. Noch auf Pressefotos von Mitte der achtziger Jahre, als die Öffentlichkeit auf den Rechtsanwalt Strate aufmerksam wurde, wirkt er so schmal, und allerdings auch drahtig, wie das Kind auf dem alten Klassenbild. Jetzt, wo es auf die Fünfzig zugeht, ist er etwas breiter und wuchtiger geworden. Nicht verkehrt bei einem Verteidiger, der ja auch per Körpersprache plädiert: Zwischen dem schmalen Handtuch, das dabei schnell gerissen, und dem jovialen Schwergewicht, das eher pfiffig wirkt, hält Strate die seriöse Mitte: findig.

Verträumt und unaufmerksam kann man ihn nun wirklich nicht mehr nennen, aber bei aller Wachheit und agilen Realitätstüchtigkeit wird doch eine Art Introvertiertheit, eine natürliche Verschlossenheit spürbar, die einen eigenartigen Kontrast zu der Offenheit bildet, mit der er seinem Gesprächspartner begegnet, nachdem er ihn in einem kurzen Vorgespräch einer kritischen Autopsie unterzogen hat. Ein selbstsicheres, kraftvolles, offensives Vertrauen, das er selbst zu genießen scheint und das die so formelhaft scheinende Antwort, die Strate schon vor Jahren auf eine Frage nach dem Geheimnis seines Erfolges gab, plötzlich mit Leben erfüllt: „Ganz einfach – ich muß von der Unschuld meiner Mandanten überzeugt sein.“ Das gilt allerdings nur für die Wiederaufnahmen, die schier aussichtslosen Fälle, die man ohne diese Grundüberzeugung, die sich auf den persönlichen Eindruck, das Vertrauen auf die eigene Menschenkenntnis, auf den richtigen Instinkt stützt, gar nicht erst angehen, geschweige denn durchhalten kann. Erst siebenmal in der Geschichte der Bundesrepublik sind Wiederaufnahmeverfahren bei zu lebenslänglicher Haft Verurteilten zugelassen worden. Dreimal war Strate der Anwalt. Sechzehn Jahre saß Holger Gensmer wegen eines Sexualmords an einem Kind im Gefängnis, mehr als sieben Jahre Jürgen Auer wegen Mordes, acht Jahre Monika Böttcher, geschiedene Weimar, wegen Mordes an ihren beiden Kindern, ehe Strate jeweils einen neuen Prozeß erreichte. Gensmer, der ein Geständnis abgelegt hatte, wurde schließlich wegen erwiesener Unschuld freigesprochen, Auer abermals verurteilt (aber nicht zu „lebenslänglich“, sondern zu dreizehn Jahren), der neue Prozeß im Fall Böttcher hat gerade erst begonnen.

Immer waren es Kleinigkeiten, die das alte Urteil ins Wanken brachten. Im Gensmer-Fall entdeckte Strate auf einem Vermessungsblatt, auf dem der Fundort der Leiche eingezeichnet war, drei Namen, die in den Akten sonst nicht vorkamen. Die Nachfrage bei der Polizei förderte ein Alibiprotokoll zutage, das die Unschuld des Verurteilten bewies, aber nie zu den Gerichtsakten gelangt war. Im Fall Böttcher sind es Faserspuren von einer Bluse der Verurteilten am Pullover eines der beiden ermordeten Mädchen, die nach einem neuen Gutachten nicht, wie das Gericht angenommen hatte, beim Transport der Leiche übertragen worden sein müssen, sondern auch vom gemeinsamen Waschen der Kleidungsstücke in der Waschmaschine herrühren können.
Natürlich ließe sich sagen, daß Strate diese langwierigen Verfahren mit ungewissem Ausgang, die aber auch zu umso spektakuläreren Erfolgen führen können, als eine Art PR betreibt, um damit andere, einträglichere Mandate anzuziehen (und diese Wirkung haben seine Erfolge ja auch), und Strate ist gewiß ein gewiefter Profi, der, wenn es sein muß, Managerqualitäten an den Tag legt und sich um die Pressearbeit ebenso kümmert wie um die Finanzierung der Verteidigung; aber es ist auch etwas zutiefst Romantisches daran, das Unwahrscheinliche erreichen zu wollen, einen Kampf aufzunehmen, der statistisch nur geringe Erfolgschancen hat.

Dabei hegt Strate keineswegs die Vorstellung, es nur mit lauter Unschuldslämmern zu tun zu haben. Er lacht zustimmend auf, als er in der New-York-Times-Rezension des Buches von Alan M. Dershowitz über den Fall O.J. Simpson, auf ein Dershowitz-Zitat stößt, in dem es heißt: „Fast alle wegen krimineller Delikte Angeklagten – die meisten meiner Klienten eingeschlossen – sind tatsächlich der Verbrechen schuldig, derentwegen sie angeklagt sind.“

Auf Dershowitz, den berühmten amerikanischen Strafverteidiger, und das amerikanische Rechtssystem, in dem die Gerichtsverhandlung viel mehr als bei uns ein Kampf zwischen Anklagevertreter und Verteidiger ist, kamen wir immer wieder zu sprechen. Gleich beim ersten Treffen hatte Strate mir, zur Einführung in Fragen der Anwaltsmoral, dessen Roman „The Advocate's Devil“ empfohlen, einen Justizreißer, in dem der Strafverteidiger, aus Ruhmgier blind für die Fakten, die für die Schuld seines Mandanten sprechen, den berühmten Basketballspieler, der wegen Lustmords angeklagt ist, herauspaukt und am Ende gerade noch verhindern kann, daß seine eigene Tochter zum nächsten Opfer wird. Starker Tobak. Zwar hat auch Strate erleben müssen, daß sein Mandant Gensmer, den er aus dem Gefängnis geholt hatte, später wegen einer Sexualstraftat verhaftet wurde, hat sich aber insofern nichts vorzuwerfen, als Gensmer in dem Wiederaufnahmeverfahren, in dem Strate ihn vertrat, wegen erwiesener Unschuld freigesprochen und dieser Urteilsspruch auch im nachhinein nicht in Zweifel gezogen wurde.Ein Unbehagen bleibt trotzdem, auch Strate empfindet das so.

Die moralischen Fragen, die ein so unwahrscheinlicher Fall wie der des Romans aufwirft, sind aber sowieso nur hypothetisch zu beantworten (und darauf läßt Strate sich gar nicht erst ein). Interessanter ist deshalb die Moral der Alltagspraxis. Am meisten irritierte mich bei der Durchsicht der Fälle, daß der Anwalt Strate sich um das, was den juristischen Laien allein interessiert, nämlich „schuldig“ oder „unschuldig“, gar nicht zu scheren schien, sondern sich mit Begleitumständen, Nebensächlichkeiten, Verfahrensfragen beschäftigte. Zwei Beispiele: Mit einer Besetzungsrüge wegen falscher Schöffenwahl hebelte Strate 1984 den Prozeß gegen eine Gruppe von Hell's Angels vorübergehend aus, die angeklagt war wegen Körperverletzung, Zuhälterei, Schutzgelderpressung, Rauschgift- und Waffenbesitzes und Bildung einer kriminellen Vereinigung. (Ein Fall, der Furore machte, weil Strates Rüge auch zur Unterbrechung vieler anderer in Hamburg anhängiger Strafprozesse führte. Obwohl der Bundesgerichtshof Strates Rechtsauffassung später nicht bestätigte, wurde der Fall seiner grundsätzlichen Bedeutung wegen in die Entscheidungssammlung des BGH aufgenommen.) Und in einem der Pinzner-Folge-Prozesse (ein geständiger Auftragsmörder, der bei einer Vernehmung den Staatsanwalt Bistry, seine Lebensgefährtin und sich selbst erschoß) verlangte Strate gleich zu Prozeßbeginn die Freilassung seines Mandanten, der Kiez-Größe Reinhard „Ringo“ Klemm, dem Beihilfe zum Mord vorgeworfen wurde, weil dessen Rückführung aus Costa Rica, wohin der Angeklagte sich geflüchtet hatte, nicht rechtmäßig gewesen sei; denn das Flugzeug, in dem man Klemm heimholte, war ohne Durchreisebewilligung der zuständigen Behörden in Panama zwischengelandet, was den Vorgang zu einer völkerrechtswidrigen Freiheitsberaubung machte.

Verfahrenstechnische, formalistische Tricks eines Winkeladvokaten? „Nur wer selbst im Winkel sitzt“, sagt Strate indigniert, „kommt auf diese Idee.“ Denn was der Anwalt verteidigt, sind nicht die Straftaten, die seine Mandanten eventuell begangen haben, sondern die Rechte, die auch der Schuldige genießt. Und es stellt sich, überraschenderweise, heraus, daß Nietzsches Satz, man sei „um den Preis Künstler, daß man das, was alle Nichtkünstler Form nennen, als Inhalt, als die Sache selbst“ empfinde, mutatis mutandis auch für den Juristen gilt.

Wenn „selbstbewußte Menschen“, wie Gerhard Mauz vom „Spiegel“ einmal schrieb, gern davon sprechen, „es sei ,Tierschutz für Motten', wenn man gewissen Personen die Strafprozeßordnung (StPO) angedeihen lasse“, und der Anwalt mit seiner gegenteiligen Auffassung „in eine verkehrte Welt“ gehört, wie es in einer Nachbemerkung Nietzsches zu seinem Satz über den Künstler heißt, so liegt das daran, daß der Nichtjurist, der als Nichtspezialist Unverkehrtheit beansprucht, Kriminalfälle gewöhnlich aus der Opferperspektive betrachtet und entsprechend hitzig urteilt. Wohin das führt, hat Strate in anderem Zusammenhang, in einem Aufsatz über den Umgang mit Stasi-Akten nämlich, so formuliert: „Wenn die Opfer über die Täter richten, beginnt die Barbarei.“

Ein kühler Satz von einem Juristen, der den inneren Abstand, der zum Hoheitsgebiet des Advokaten gehört, wie es in einer schiefen Metapher bei Dershowitz heißt, wohl auch erst hat erwerben müssen; denn die Berufsentscheidung war eine Sache der Leidenschaft: Rachegefühle beherrschten den Jurastudenten, als er sich dazu entschloß, Strafverteidiger zu werden. Mitten im Examen machte Strate nämlich selbst zum ersten Mal Bekanntschaft mit der Strafjustiz, als Angeklagter.

Strate war damals, Mitte der siebziger Jahre, Mitglied des Kommunistischen Studentenverbandes (KSV), einer maoistischen Fraktion. Mit den Worten „Lassen Sie den Mann in Ruhe! Sie sehen doch, daß er kaum gehen kann!“ war er bei einer Demonstration gegen Fahrpreiserhöhungen einem Kommilitonen zu Hilfe geeilt, von dem Strate wußte, daß er jahrelang im Rollstuhl gesessen hatte und sich nur mühsam und langsam bewegen konnte, als Polizisten den Invaliden, der nicht weglaufen konnte wie alle anderen, festnahmen. Weil Strate dabei dem Polizisten an den Arm griff, nahm man ihn selbst auch gleich mit und klagte ihn wegen versuchter Gefangenenbefreiung und Widerstands gegen die Staatsgewalt an. Und als ob es noch nicht genug gewesen wäre, daß ein Akt des Mitgefühls ein strafwürdiges Vergehen sein sollte, lehnte der Richter den Antrag auf Verschiebung des Prozesses, den Strate gestellt hatte, weil er gerade die Hausarbeit für das erste Staatsexamen schreiben mußte, mit der Begründung ab, Strate habe für die Arbeit schließlich sechs Wochen Zeit.

Die Pointe der Geschichte, die dann doch noch glimpflich ausging (den ersten Revisionsantrag schrieb Strate in eigener Sache), ist, daß der Sohn des Polizisten, der ihn damals verhaftete, auch Anwalt und Strafverteidiger wurde und heute, mehr als zwanzig Jahre später, Strates Mitarbeiter in der Kanzlei ist.

Ein verrückter Zufall, eine Volte des Schicksals zum Guten, zur Versöhnung, wie sie Strate gefällt, dessen Zorn längst verraucht ist. Was ihn selbst und die Studentenschaft, die in der Anklage einen Fall von politischer Justiz sah, damals heftig erregte, ist zu einer hübschen Kuriosität geworden, die Strate auf Nachfrage, wiederum amüsiert, gern erzählt.

Was aus dem radikalen politischen Engagement geworden ist, welche Verwandlungsform es angenommen hat? Zum ersten Mal wirkt Strate ratlos. Um überhaupt etwas zu antworten, erzählt er, daß er beim KSV vor allem gelernt habe, ohne Hemmungen in der Öffentlichkeit zu reden, sich auch gegen Widerstand zu behaupten. Aber eine Antwort auf meine Frage, räumt er ein, sei das natürlich nicht. Vielleicht ist die Frage auch falsch gestellt, zielt sie zu kurz, weil der politische Radikalismus nur die Ausformung von etwas Ursprünglicherem, Persönlicherem war, wie der Drang, in die Öffentlichkeit zu treten und wirksam zu sein, kein Privatmann zu bleiben. Beendet wurde Strates aktives politisches Engagement durch einen Rauswurf: „Versöhnlertum“ und „Anarchismus“ warf ihm der KSV vor und bewies damit mehr Hellsicht, als der enge Blickwinkel zuzulassen scheint, der zu dieser, natürlich streng politisch gemeinten, Einschätzung führte. Das Versöhnliche und das Anarchische als die Spannungspole der Persönlichkeit: keine schlechte Charakterisierung Strates. Auf eine andere Formel gebracht, hieße das: Sich selbst, nicht einer Linie treu.

Einem gängigen Rollenbild entspricht auch der prominente Strafverteidiger nicht (der quasi nur nebenbei ein Prominentenanwalt ist; denn die Fälle, die ihn bekanntgemacht haben, hat er selbst erst, durch seine Arbeit, zu bedeutenden Fällen gemacht). Das fängt an bei der Kleidung – mal Jeans, mal großer Anzug; kein Schmuck – und der improvisiert wirkenden Gestaltung und Einrichtung von Büro und Wohnhaus und hört bei seinen Präferenzen, was die verschiedenen Arbeitsbereiche angeht, die zum Anwaltsberuf gehören, nicht auf: die einsame Arbeit am Schreibtisch, das Austüfteln von Strategien, das Aktenstudium, die Rechtsrecherche und das Schreiben, das er nicht nur als eine lästige Pflicht betrachtet, ist ihm genauso wichtig und lieb wie der öffentliche Auftritt vor Gericht. Und am wichtigsten ist ihm, daß der Beruf beides umschließt und nie in Routine versackt. So wie Strate den Beruf des Rechtsanwalts ausübt, ist er wirklich ein „freier Beruf“, man spürt bei ihm eine Verwandtschaft der Jurisprudenz mit den freien Künsten (während des Studiums hat Strate tatsächlich daran gedacht, Filmemacher zu werden).

Die Freiheit und Lust, die andere zum Ausgleich gegen die Zwänge des Berufslebens auf dem Motorrad, auf der Segeljacht oder bei Kletterpartien im Hochgebirge suchen, findet Strate in der Arbeit selbst, was natürlich auch damit zusammenhängt, daß sein Erfolg es ihm ermöglicht, sich die Fälle auszusuchen, die er übernimmt, und zwischendurch alles liegenzulassen und ein paar Tage wegzufahren. Und Samstag ist sowieso Familientag. Am Sonntagnachmittag beginnt mit dem Herauslegen von Akten dann schon die Vorbereitung auf die kommende Arbeitswoche. Den Eindruck eines „work-aholic“, den die Arbeit auffrißt, macht Strate übrigens ganz und gar nicht, im Gegenteil, sie ist für ihn ganz offenbar Stimulanz und Kraftquell.

Schon beim ersten Gespräch hatte Strate mir eine Passage aus dem Dershowitz-Roman vorgelesen, die davon handelt, daß jeder Anwalt davon träume, einmal einen ganz großen Fall zu gewinnen und damit in die Lehrbücher einzugehen, die von Jurastudenten gelesen werden, und zu einem der großen Namen unter den Strafverteidigern zu werden. Am Schluß erinnere ich ihn daran und frage, da er das ja schon erreicht habe, was denn danach komme, welche Ziele es noch gebe – und erwarte als Antwort eine Version des Tausendsassatraums, dem sich so viele hingeben, die es zu Ruhm und Ansehen gebracht haben. Aber Strate erzählt ohne Umschweife von einem neuen Fall. Kein bißchen satt, kein bißchen müde.

 
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