Dr. iur. h.c. Gerhard Strate

english | Impressum | Datenschutz

Das „Rettungspaket“ – ein Destabilisierungsgesetz für die Verfassung

von Dr. iur. h.c. Gerhard Strate, Hamburg

In der Debatte um das am 17.10.2008 verabschiedete Finanzmarktstabilisierungsgesetz lobte der Fraktionsvorsitzende der SPD das Parlament: es habe „in einem beispiellosen Kraftakt“ das seine zur Bewältigung der Finanzmarktkrise geleistet. Das mag sein. Die Sorge war groß, die Zeit des Nachdenkens kurz.

Dennoch hat die Verfassung  nachhaltig Schaden genommen. Das Finanzierungsprogramm ist insgesamt beinahe doppelt so umfangreich wie der jährliche Bundeshaushalt. Damit entsteht ein Nebenhaushalt, der mit den staatsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr vereinbar ist. Dieses hatte in den letzten Jahren immer wieder mit Nachdruck den Verfassungsgrundsatz der Vollständigkeit des Haushaltsplans betont. Dieser sei berührt, wenn der Gesetzgeber Einnahmen- und Ausgabenkreisläufe außerhalb des Budgets organisiert. Es soll gewährleistet bleiben, dass das Parlament in regelmäßigen Abständen den vollen Überblick über das dem Staat verfügbare Finanzvolumen und damit auch über die dem Bürger letztlich auferlegte Abgabenlast erhält. Ein haushaltsflüchtiger Sonderetat, dessen Einstiegsgröße 100 Milliarden Euro erreicht, dessen Verwalter Verpflichtungen bis zu weiteren 400 Milliarden eingehen dürfen, stellt alle an den Staatshaushalt anknüpfenden Regelungen des Grundgesetzes für den Finanzausgleich, die Stabilitätspolitik, die Verschuldensgrenze, Rechnungslegung und Rechnungsprüfung in Frage.

Wer so viel Geld verwalten darf, hat eine ungeheure Macht. Mit der am 20.10.2008 veröffentlichten Rechtsverordnung der Bundesregierung wird für die Verwaltung des Fonds die Finanzmarktstabilisierungsanstalt installiert. Sie untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Aber nicht nur das: das Ministerium kann ihr im Einzelfall Weisungen erteilen und so unmittelbar in die Geschäftspolitik der am Fonds teilhabenden Unternehmen eingreifen. Die Bundesregierung erhält die Macht, Vermögensmassen zu steuern, die in ihrer Größenordnung wiederum weit über das hinausgehen, was der Fonds ohnehin schon an gewaltigen Summen platziert. Indem die Landesbanken, die als erste am Fonds teilhaben werden, künftig unter die Kuratel der Bundesregierung gestellt werden können, verschiebt sich tendenziell auch das Machtgefälle zwischen Bund und Ländern.

Das mag alles gewollt sein. Aber außerhalb der Kontrolle des Parlaments? Einige Abgeordnete haben den Missstand gefühlt. Die GRÜNEN verlangten bei wichtigen Entscheidungen eine Mitwirkung des Haushaltsausschusses. Doch was wurde dem Parlament gegeben? Nahezu nichts. Installiert wurde ein „Gremium zum Finanzmarktstabilisierungsfonds“. Es soll aus neun Mitgliedern des Haushaltsausschusses gebildet werden. Es hat Anspruch darauf, durch das Bundesministerium der Finanzen über alle den Fonds betreffenden Fragen „unterrichtet“ zu werden. Es darf selbständig über grundsätzliche und strategische Fragen sowie langfristige Entwicklungen der Finanzmarktpolitik „beraten“ – aber nichts entscheiden.

Hinsichtlich der Zahl seiner Mitglieder (neun) erinnert es an das Parlamentarische Kontrollgremium. Im Gegensatz zu ihm stehen dem neu eingerichteten Gremium jedoch keinerlei Akteneinsichtsrechte zu, geschweige denn, dass es ein eigenes Untersuchungsrecht hätte. Und: Als wäre die Verwaltung eines potentiell 500 Milliarden Euro umfassenden Sonderetats der Tätigkeit der Geheimdienste vergleichbar, sind seine Mitglieder zu strikter Geheimhaltung verpflichtet. Die Befugnislosigkeit dieses Gremiums ist eine Selbstverhöhnung des Parlaments.

 

 
Rechtsanwaltskanzlei Strate und Ventzke – Holstenwall 7 – 20355 Hamburg – Tel. (040) 45 02 16 0 – Fax. (040) 45 02 16 6 – gerhard.strate@strate.net