Zur Beantwortung der Frage: „Was ist Aufklärung?“ – Zur Aktualität einer kleinen Schrift Kants aus dem Jahre 1784
von Rechtsanwalt Dr. iur. h.c. Gerhard Strate, Hamburg [*]
Wir schreiben das Jahr 1784. In Sanssouci residiert noch Friedrich II., König von Preußen, genannt Friedrich der Große. Zwei Jahre später wird Friedrich der Große versterben. Fünf Jahre später bricht die Französische Revolution aus; die neu konstituierte Nationalversammlung verabschiedet die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte. Das ist das geschichtliche Umfeld eines kleinen Aufsatzes, der im Dezember jenes Jahres 1784 in der „Berlinischen Monatsschrift” erscheint. Schon die äußere Aufmachung ist ungewöhnlich. Die Überschrift ist gegenüber dem eigentlichen Text nicht hervorgehoben, sondern umgekehrt: Die Kopfzeile „Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?” erscheint in kleinen Lettern, der eigentliche Text in großen. Der Verfasser des Artikels hat keine Zuhörer, sondern Leser. Aber als wolle er seinen Lesern wenigstens zu erkennen geben, mit welcher Lautstärke er ihnen seine Botschaft kundtun würde, wenn er sie mündlich vermitteln könnte, benutzt er nicht nur größere Buchstaben als in der Überschrift, sondern wählt Sperrsatz für seine Eingangsworte:
„Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines andern zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Muthes liegt, sich seiner ohne Leitung eines andern zu bedienen. Sapere aude! Habe Muth, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung.”
Aber nicht nur der Sperrsatz, sondern vor allem der Inhalt gibt der Botschaft die Lautstärke eines Trompetenstoßes. Bevor ich mit einem weiteren Zitat aus dieser Schrift zum nächsten Trompetenstoß ansetze, möchte ich zunächst einmal innehalten. Am Ende des Textes heißt es:
„Königsberg in Preussen, den 30. Septemb. 1784. I. Kant”
Wer ist „I. Kant”? Man möchte zunächst meinen: was soll die Frage? Jeder kennt Kant. Doch das nähere Gespräch über ihn führt schnell zum Stottern. Es fallen ehedem – meist zu Schulzeiten – aufgeschnappte Stichwörter wie der „kategorische Imperativ”. Juristen haben gelegentlich mit ihm noch im Studium zu tun und erfreuen sich an seiner Definitionskunst, beispielsweise bezüglich der Ehe als „der Verbindung zweier Personen verschiedenen Geschlechts zum lebenswierigen wechselseitigen Besitz ihrer Geschlechtseigenschaften” [1].
Manche wissen noch, dass Kant in den fast achtzig Jahren seines 1724 begonnenen Lebens die Geburtsstadt Königsberg faktisch nie verlassen hat. Er muss immerhin – das scheint allgemeine Meinung zu sein – ein großer Philosoph gewesen sein, sonst wäre nicht so viel über ihn geschrieben worden. Die Trockenheit der ihm zugeschriebenen Bonmots, die Beschränkung seines Lebenskreises auf eine kleine Stadt an der Ostsee, vermitteln aber letztlich den Eindruck eines zwar klugen, jedoch philiströsen Mannes, so dass Heinrich Heine recht gehabt haben könnte mit seiner Bemerkung:
„Die Lebensgeschichte des Immanuel Kant ist schwer zu beschreiben. Denn er hatte weder Leben noch Geschichte.” [2]
Das Gegenteil ist richtig. Sehr viel treffender hat ihn Walter Benjamin charakterisiert: Kant markiere
„die strenge Mitte zwischen dem Schulmeister und dem Volkstribunen” [3].
Der Schulmeister mag lange Zeit im Vordergrund gestanden haben. Der Volkstribun entwickelte sich erst langsam und artikulierte sich verhalten, häufig wurde die aufrührische Sprengkraft seiner Gedanken über Jahre, manchmal sogar über Jahrzehnte hinweg nicht bemerkt. Exemplarisch hierfür steht seine bereits 1755 – Kant war gerade 31 – erschienene Abhandlung „Allgemeine Naturgeschichte und Theorie des Himmels”. Sie wurde erst achtzig Jahre später von einem französischen Physiker entdeckt und gewürdigt. Kant erklärte die Entstehung unseres Sonnensystems (aber auch des Kosmos insgesamt) aus einem völlig regellosen kosmischen Urnebel, in welchem die Anziehungskraft der Massen (das von Newton entwickelte universelle Gravitationsgesetz) allmählich zu einer Verdichtung führte, an deren Ende die Sonne und die Planeten entstanden. In der Vorrede seiner Schrift zieht er die Quintessenz seiner Entdeckung:
„Ich habe, nachdem ich die Welt in das einfachste Chaos versetzt, keine andere Kräfte als Anziehungs- und Zurückstoßungskraft zur Entwicklung der großen Ordnung der Natur angewandt, zwei Kräfte, welche beide gleich gewiss, gleich einfach und gleich ursprünglich und allgemein sind.” [4]
Er habe „die Welt in das einfachste Chaos versetzt”. Ein wunderbarer Satz. So können Gedanken und sogar ein ganzer Kosmos sich entwickeln.
Das revolutionäre an dieser Theorie war nicht nur, dass sie im Grundsatz bis heute unangefochten ist, sondern vor allem, dass die von Kant gegebene Erklärung der Weltentstehung völlig ohne die letztlich ordnende Hand Gottes auskam. Man vergegenwärtige sich den Untertitel:
„oder Versuch von der Verfassung und dem mechanischen Ursprunge des ganzen Weltgebäudes nach Newtonschen Grundsätzen abgehandelt”
Den Ursprung des Weltgebäudes als einen mechanischen Vorgang zu deuten und hierbei auf jede religiöse Sinnstiftung zu verzichten, wäre für Isaac Newton, genial, jedoch bis zum Tode gottesfürchtig, noch undenkbar gewesen. In der Vorrede zu seiner Schrift spricht Kant die Häresie sogar offen an:
„Wenn der Weltbau mit aller Ordnung und Schönheit nur eine Wirkung der ihren allgemeinen Bewegungsgesetzen überlassenen Materie ist, wenn die blinde Mechanik der Naturkräfte sich aus dem Chaos so herrlich zu entwickeln weiß und zu solcher Vollkommenheit von selber gelanget: so ist der Beweis des göttlichen Urhebers, den man aus dem Anblick der Schönheit des Weltgebäudes ziehet, völlig entkräftet, die Natur ist sich selbst genugsam, die göttliche Regierung ist unnötig.” [5]
Kant wählt diese Zuspitzung, um seine zu erwartenden Gegner sogleich mit der Bemerkung zu beschwichtigen, er habe die Überzeugung „von der Unfehlbarkeit göttlicher Wahrheiten”, zwischen „meinem System und der Religion” bestehe Übereinstimmung[6]. Er mag aber befürchtet haben, dass seine Kontrahenten sich mit dieser Versicherung nicht begnügen würden. So war es möglicherweise eine Vorsichtsmaßregel zum Schutz von Traktat und Person, dass er diese Schrift Friedrich dem Großen widmete. Das Bedürfnis nach Schutz wird in der Widmung ausdrücklich angesprochen:
„Allerdurchlauchtigster,
Großmächtigster König
Allergnädigster König und Herr!
Die Empfindung der eigenen Unwürdigkeit und der Glanz des Thrones können meine Blödigkeit [7] nicht so kleinmütig machen, als die Gnade, die der allerhuldreichste Monarch über alle seine Untertanen mit gleicher Großmut verbreitet, mir Hoffnung einflößet: dass die Kühnheit, der ich mich unterwinde, nicht mit ungnädigen Augen werde angesehen werden. Ich lege hiemit in aller-unterthänigster Ehrfurcht eine der geringsten Proben desjenigen Eifers zu den Füßen Ew. Königlichen Majestät, womit Höchst Dero Akademien, durch die Aufmunterung und den Schutz ihres erleuchteten Souveräns, zur Nacheiferung anderer Nationen in den Wissenschaften angetrieben werden. Wie beglückt würde ich sein, wenn es gegenwärtigen Versuchen gelingen möchte, den Bemühungen, womit der niedrigste und ehrfurchtsvolleste Unterthan unausgesetzt bestrebt ist, sich dem Nutzen seines Vaterlandes einigermaßen brauchbar zu machen das allerhöchste Wohlgefallen seines Monarchen zu erwerben. Ich ersterbe in tiefster Devotion
Ew. Königl. Majestät
allerunterthänigster Knecht
der Verfasser”
Man muss diese Widmung zweimal lesen. Diese Devotion ist keine Subalternität. Der Kotau vor dem König ist zwar tief, doch durchdrungen von prallem Selbstbewusstsein. Kant spricht seine eigene „Kühnheit” an, die Kühnheit der in seiner Schrift dargelegten Gedanken. Er empfiehlt seine Schrift „zu Nacheiferung anderer Nationen in den Wissenschaften” - und zeichnet in der Widmung sodann als „allerunterthänigster Knecht”. Manchmal muss man eben als Knecht erscheinen, um als Herr zu wirken.
Kants „Kritik der reinen Vernunft”, erstmals 1781 und dann 1787 in einer gründlich überarbeiteten zweiten Auflage in Riga erschienen, gewann immerhin schon dreißig Jahre später die Aufmerksamkeit des Vatikans und wurde 1827 auf den Index der verbotenen Bücher gesetzt. Dort verblieb Kants philosophisches Hauptwerk bis zur Abschaffung des Index’ durch ein Dekret Pauls des VI. im Jahre 1966[8]. Das hatte vor und nach ihm kein deutscher Philosoph geschafft.
Angefasst fühlten sich die Kirchentheologen durch Kants logische Widerlegung der verschiedenen Formen des Gottesbeweises, welche er als Blendwerk geißelte. In dem Abschnitt „Zur Unmöglichkeit eines kosmologischen Beweises vom Dasein Gottes” führt er in seiner „Kritik der reinen Vernunft” aus:
„Es mag wohl erlaubt sein, das Dasein eines Wesens von der höchsten Zulänglichkeit, als Ursache zu allen möglichen Wirkungen anzunehmen, um der Vernunft die Einheit der Erklärungsgründe, welche sie sucht, zu erleichtern. Allein sich so viel herauszunehmen, dass man sogar sage: ein solches Wesen existiert notwendig, ist nicht mehr die bescheidene Äußerung einer erlaubten Hypothese, sondern die dreiste Anmaßung einer apodiktischen Gewissheit: …” [9]
Das war Kant: Zunächst ruhige, fast umständliche Rede. Und plötzlich ein Peitschenknall. Der Gegner wird nicht nur gepeinigt. Er wird unter heftigen Einschlägen blitzender Gedanken regelrecht zertrümmert, zur Asche gemacht.
Damit hatte Kant sich nicht nur den Vatikan zum Gegner erkoren. Aber: Das unerbittliche Beharren auf analytischer Klarheit, das Einfordern tatsächlicher Logik, die Verachtung für jede Form intellektuellen Betruges, sei sie noch so gut gemeint, ist ein Grundbaß aller seiner Schriften. Und wendet sich Kants Urteil schließlich der Frage zu, was Recht und rechtliche Verfassung eines Staates sei – er tut dies vor allem in der 1797 erschienenen Abhandlung „Zur Metaphysik der Sitten„ –, ist der Schulmeister völlig verschwunden, es spricht nur noch der Volkstribun. Kant bekennt sich (kaum verklausuliert) zur Republik, zu welcher sich die „alten empirischen (feudalen) Formen” der Staatsverfassung,
„welche bloß die Unterthänigkeit des Volks zu bewirken dienten, sich in die ursprünglichen (rationalen) auflösen, welche allein die Freiheit zum Prinzip, ja zur Bedingung alles Zwanges macht, der zu einer rechtlichen Verfassung, im eigentlichen Sinne des Staats, erforderlich ist und dahin auch dem Buchstaben nach endlich führen wird.” [10]
Denn alle Macht geht vom Volke aus – und das erklärt Kant zu einer Zeit (1797), als die Hohenzollern, die Hannoveraner, die Wittelsbacher, die Habsburger und alle anderen europäischen Königshäuser und Fürstentümer vorsorglich schon ihre Koffer gepackt hatten und in der Abwehr der Französischen Revolution zusammengerückt waren:
„Alle wahre Republik aber ist und kann nichts anderes sein als ein repräsentatives System des Volks, um im Namen desselben, durch alle Staatsbürger vereinigt, vermittelst ihrer Abgeordneten (…) ihre Rechte zu besorgen. (…) denn in ihm (dem Volk) befindet sich ursprünglich die oberste Gewalt, von der alle Rechte der einzelnen, als bloßer Untertanen abgeleitet werden müssen,…” [11]
Das ist nichts anderes als ein offenes und öffentliches Bekenntnis zu dem von der Französischen Nationalversammlung acht Jahre zuvor verabschiedeten Art. 3 der Erklärung und Menschen- und Bürgerrechte:
„Der Ursprung jeder Souveränität liegt ihrem Wesen nach beim Volke. Keine Körperschaft und kein Einzelner kann eine Gewalt ausüben, die nicht ausdrücklich vom Volke ausgeht.”
An den Hoffnungen, die Kant mit der Französischen Revolution verband, hielt er trotz aller Fehlentwicklungen bis zu seinem Tode fest. In einem persönlichen Gespräch äußerte er angesichts der Ereignisse in Paris sein persönliches Empfinden: „Herr, nun lasse deinen Diener in Frieden dahin fahren, denn ich habe das Heil der Welt gesehen!”[12] Und so schließt sich der Kreis meiner Betrachtung zurück zu jener Schrift aus dem Jahre 1784. Was hindert die Aufklärung? Kant gibt schon damals als Republikaner die Antwort:
„Faulheit und Feigheit sind die Ursachen, warum ein so großer Teil der Menschen, nachdem sie die Natur längst von fremder Leitung freigesprochen, dennoch gerne zeitlebens unmündig bleiben; und warum es anderen so leicht wird, sich zu deren Vormündern aufzuwerfen. Es ist so bequem, unmündig zu sein. Habe ich ein Buch, das für mich Verstand hat, einen Seelsorger, der für mich Gewissen hat, einen Arzt, der für mich die Diät beurteilt usw., so brauche ich mich ja nicht selbst zu bemühen. Ich habe nicht nötig zu denken, wenn ich nur bezahlen kann; andere werden das verdrießliche Geschäft schon für mich übernehmen. Daß der bei weitem größte Teil der Menschen (darunter das ganze schöne Geschlecht) den Schritt zur Mündigkeit, außer dem daß er beschwerlich ist, auch für sehr gefährlich halte, dafür sorgen schon jene Vormünder, die die Oberaufsicht über sie gütigst auf sich genommen haben. Nachdem sie ihr Hausvieh zuerst dumm gemacht haben und sorgfältig verhüteten, daß diese ruhigen Geschöpfe ja keinen Schritt außer dem Gängelwagen, darin sie sie einsperreten, wagen durften, so zeigen sie ihnen nachher die Gefahr, die ihnen drohet, wenn sie es versuchen, allein zu gehen. Nun ist diese Gefahr zwar eben so groß nicht, denn sie würden durch einigemal Fallen wohl endlich gehen lernen; allein ein Beispiel von der Art macht doch schüchtern und schreckt gemeiniglich von allen ferneren Versuchen ab.” [13]
Was ist zur Aufklärung vonnöten? Kant weiß es zu sagen:
„Zu dieser Aufklärung aber wird nichts erfordert als Freiheit; und zwar die unschädlichste unter allem, was nur Freiheit heißen mag, nämlich die: von seiner Vernunft in allen Stücken öffentlichen Gebrauch zu machen.” [14]
Kant beantwortet die Frage „Leben wir jetzt in einem aufgeklärten Zeitalter?” mit der Feststellung: „Nein, aber wohl in einem Zeitalter der Aufklärung.”[15]
Leben wir heute in einem „aufgeklärten Zeitalter”? Die Antwort ist weiterhin ein klares „Nein”. Die Erkenntnisse der echten Wissenschaften haben sich seit Kant zwar enorm erweitert. Die Entwicklung der Technik hat im 19. und 20. Jahrhundert gleich mehrere Revolutionen vollzogen. Die Schrecknisse zweier Weltkriege, die Gräuel des Holocaust lassen jedoch keine andere Antwort zu. Eines ist jedoch festzustellen: Der Zugriff auf Informationen aller Art ist in einem noch vor zwanzig Jahren unvorstellbaren Ausmaß gestiegen. Die Chance, sich selbst Aufklärung zu verschaffen, den stets gegenwärtigen Schleier der Desinformation zu zerreißen, war nie so groß wie heute. Diese Chance ist zu nutzen, und es ist unverändert eine Frage der Entschließung und des Mutes, von der eigenen Erkenntnis und Vernunft auch öffentlichen Gebrauch zu machen.
[*] Es handelt sich um einen Vortrag, den der Verfasser am 13. Juni 2012 vor dem Rotary Club Hamburg-Lombardsbrücke gehalten hat.
[1]Kant, Metaphysik der Sitten, Neudruck Hamburg 1959, S. 91.
[2] Heinrich Heine, Zur Geschichte der Religion und Philosophie in Deutschland, in: ders., Lyrik und Prosa, hg. von Martin Greiner, Frankfurt a.M. 1962 (Büchergilde Gutenberg), Bd. 2, S. 461.
[3] Walter Benjamin, Deutsche Menschen – Eine Folge von Briefen, Neuauflage 1984, S. 23.
[4] Immanuel Kant, Werke, hg. von Wilhelm Weischedel, Darmstadt 1960, Bd. I, S. 242.
[5] Immanuel Kant a.a.O. S. 228.
[6] Immanuel Kant, ebenda.
[7] „blöde” hatte damals noch den Sinn von „schwach, zaghaft, furchtsam” – vgl. Sanders, Handwörterbuch der deutschen Sprache, 8. Aufl., Leipzig 1911, S. 113.
[8] Diese Mitteilung stützt sich auf Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Index_Librorum_Prohibitorum
[9] Immanuel Kant, Kritik der reinen Vernunft, Neuauflage Hamburg 1956, S. 582.
[10] Immanuel Kant, Metaphysik der Sitten, Neuauflage Hamburg 1959, S. 170.
[11] Ebenda.
[12] Zitiert nach Manfred Kühn, Kant – eine Biographie, München 2003, S. 395.
[13] Immanuel Kant, Ausgewählte kleine Schriften (hg. vom Felix Meiner Verlag), Hamburg 1965, S. 1.
[14] Ebenda, S. 3.
[15] Ebenda, S. 7.